Photovoltaik BERATUNG // PLANUNG // INSTALLATION

9.999 € VB

Reeser Straße 473,  46446 Nordrhein-Westfalen - Emmerich am Rhein
07.05.2024
  • Art Bau & Handwerk

Beschreibung

Sie sind auf der Suche nach einer Photovoltaik-Anlage?!

Super, hier sind Sie genau richtig!

Wir sind die RheinSolar GmbH aus Emmerich am Rhein und spezialisiert auf die Beratung, Planung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (im weiteren Verlauf PV-Anlagen genannt) und Balkonkraftwerke.

Zusammen mit Ihnen planen wir Ihre PV-Anlage speziell nach Ihren Bedürfnissen:

- Tatsächlicher Verbrauch
- Zukunftsorientiert
- Optimale Belegung
- Kundenwünsche sind gerne gesehen

Gerne beraten wir Sie einmal kostenlos und unverbindlich bei Ihnen. So lernen wir uns beide besser kennen und wir können uns bereits einen ersten Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen.

Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch bei uns. Gerne können Sie auch eine Voranfrage unter folgender Adresse tätigen:

https://rheinsolar-emmerich.de/rechner.


*Der elektrotechnische Anschluss Ihrer Anlage erfolgt ausschließlich durch einen Elektrofachbetrieb mit eingetragenem Meistertitel und der dazugehörigen Konzession zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen bei den verantwortlichen Netzbetreibern.

**MEHRWERTSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE**

Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.

Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:

Der Käufer (Rechnungsanschrift) ist der Anlagenbetreiber. Der gewerbliche Wiederverkauf ist ausgeschlossen.
Die Komponente wird für eine Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes verwendet, oder für eine stationäre Batteriespeicheranlagen verwendet, welche den Strom einer Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes speichert.
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.

Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.

Der Käufer bestätigt mit Kauf, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.“

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