APSystems EZ1-M Mikrowechselrichter, 600/800 W, APP-Steuerung

249 €

Versand möglich
Reeser Straße 473,  46446 Nordrhein-Westfalen - Emmerich am Rhein
07.05.2024

Beschreibung

APSystems EZ1-M Mikrowechselrichter

Die EZ1-Serie aus dem Hause APSystems ist ein 600/800W Mikrowechselrichter, welcher speziell für Balkonkraftwerke entwickelt wurde.

Durch die zwei verbauten MPP Tracker können bis zu zwei Photovoltaik-Module angeschlossen werden.
Die Steuerung und die Übersicht über die Momentane Leistung können dank Smartphone-App in Echtzeit abgerufen und eingesehen werden. Für eine Fernüberwachung kann die EZ1-Serie auch direkt mit dem Router verbunden werden.

Merkmale:

Max. Moduleingänge: 2
Anzahl MPP-Tracker: 2
Zertifizierung: IP67
Schnittstellen: WLAN & Bluetooth
Einsatz: Balkonkraftwerke und DIY-Systeme

Technische Daten:
Modulleistung: 300 - 700 Wp pro Modul
Spannungsbereich MPP-Tracker: 28-45 V
Betriebsspannungsbereich: 16-60 V
Max. Eingangsspannung: 60 V
Max. Eingangsstrom: 2 x 20 A
Max. Kurzschlussstrom: 2 x 25 A
Nennausgangsstrom: 2,6 A / 3,5 A (Bei 230V)
Nennausgangsleistung: 600 VA / 799 VA
Temperaturbereich: -40°C bis +65°C
Maße: 263mm x 218mm x 36,5mm
Gewicht: 2,8 kg

Leistungshinweis:

Bei Auslieferung weißt der EZ1 600 VA Leistung auf. Bei Regulierungsanpassung kann der Mikrowechselrichter per APP auf 800 VA angehoben werden.

MEHRWERTSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.

Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:

Der Käufer (Rechnungsanschrift) ist der Anlagenbetreiber. Der gewerbliche Wiederverkauf ist ausgeschlossen.
Die Komponente wird für eine Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes verwendet, oder für eine stationäre Batteriespeicheranlagen verwendet, welche den Strom einer Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes speichert.
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.

Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.

Der Käufer bestätigt mit Kauf, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.“

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