Medizinische Fachangestellte (m/w/d) Post-Covid-Station
- Stundenlohn 0 €
- Art Arzthelfer/-in
- Arbeitszeit Teilzeit
Beschreibung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Vollzeit für unsere Post-Covid-Station
Das erwartet Sie
---------
• Sie nehmen primär Patienten auf und betreuen unsere Patienten während Ihrer stationären Rehabilitation
• Sie beteiligen sich an der Organisation des Abteilungsablaufes
• Sie übernehmen administrative Aufgaben
• Sie führen eigenständig Screeningverfahren für die Post-Covid Patienten durch
Das zeichnet Sie aus
----------
• Abgeschlossene Ausbildung zur Arzthelferin / Med. Fachangestellten (m/w/d) mit aktueller Fachkunde (wünschenswert)
• Hohes Engagement und Flexibilität
• Hohes Maß an eigenständiger und patientenorientierter Arbeitsweise
• Aufgeschlossene und kommunikative Persönlichkeit
• Teamfähigkeit und patientenorientierte Arbeitsweise
Das bieten wir Ihnen
----------
• Ein interessantes Aufgabenspektrum
• Eigenverantwortliches Arbeiten in einem engagierten Team
• Die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten
• Eine attraktive Vergütung nach AVR-DD mit tariflicher Jahressonderzahlung
• Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
• Ein betriebliches Gesundheitsmanagement
• Regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten mit Bezuschussung und Freistellung
• Ein freundliches und kollegiales Arbeitsklima
Wer wir sind
Johanniter-Ordenshäuser Bad Oeynhausen gemGmbH
Die Johanniter-Ordenshäuser sind eine expandierende Einrichtung im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Die Klinik verfügt über 313 Betten für neurologische, orthopädische und geriatrische Rehabilitation. Ein Schwerpunkt liegt in der Neurologischen Frührehabilitation. Neben dem stationären Bereich verfügt die Einrichtung über eine ambulante Reha¬bilitation und ambulante Heilmittelerbringung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Marion Könker
Pflegedienstleitung
Johanniterstraße 7
32545 Bad Oeynhausen
05731/1511 800
recruiting (AT) johanniter-gmbh.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Johanniter-Ordenshäuser Bad Oeynhausen gemGmbH
Rehabilitationszentrum mit AHB- und Frühreha
Johanniterstraße 7
32545 Bad Oeynhausen
Handelsregisternummer: HRB 2454
Registergericht: Handelsregister Bad Oeynhausen
Umsatzsteuer-Ident-Nr:. DE 171504652
Vertreten durch:
Geschäftsführer Frank Böker
Michael Schelp
Kontakt:
Telefon 0 57 31 / 151 - 0
Telefax 0 57 31 / 151 – 1999
E-Mail: info(at)ahb-klinik.de
Web: www.ahb-klinik.de
Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit (§6 Abs. 4 MPBetreibV.):
Björn Begemann
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Geschäftsführung.
Alle auf diesen Internetseiten veröffentlichten Daten sowie Leistungs- und Servicebeschreibungen unterliegen eventuellen Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Johanniter-Ordenshäuser Bad Oeynhausen gemGmbH ist für den Inhalt fremder Seiten, die über einen externen Link erreichbar sind, nicht verantwortlich. Diese Inhalte sind nicht Bestandteil des Angebotes.
Bildnachweis:
Soweit nicht anders angegeben liegt der Urheberschaft aller Bilder bei
Frau Nicole Bulk, Frau Anja Niehaus, adobe.stock.com
Verbraucherstreitbeilegung:
Wir weisen gemäß § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass wir weder verpflichtet noch bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (EU):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit, die Sie hier (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) finden.
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt