kleine Dreiraumwohnung mit Einbauküche
390 €
- Wohnfläche 55 m²
- Zimmer 2,5
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Verfügbar ab Juni 2024
- Nebenkosten 185 €
- Warmmiete 575 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 780 €
- Einbauküche
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
ENERGIEAUSWEIS
- Energieeffizienzklasse: E
- erstellt am: 27.06.2014
- gültig bis: 28.06.2024
- Art des Energieausweises: nach Verbrauch
- Verbrauchskennwert insgesamt: ca. 130,4 kWh/(m²a)
- Verbrauch inkl. Warmwasser: nein
- Heizungsart: Zentralheizung
- Befeuerung: Gas
- Baujahr: 1899
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Wir können Ihnen eine gemütliche und schöne Zweiraumwohnung im Zentrum von Wernigerode anbieten.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoß eines Dreifamilienhauses und verfügt über ein Wohnzimmer mit Essbereich, ein Schlafzimmer und ein weiteres kleines Zimmer direkt am Schlafzimmer gelegen.
Der Eigentümer hat beim Bezug der Wohnung eine Küche aufstellen lassen, die Böden in Wohn- und Schlafbereich wurden mit Laminat versehen. Das Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluß ist natürlich gefliest.
Für eine Besichtigung dieses Objektes stehe ich Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung Tel. 03943-938700.
# Ausstattung
Küche mit EBK, Laminatböden, Zentrumsnah
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 01.06.2024
Objektzustand: gepflegt
Qualität der Ausstattung: Standard
Hinweis zur Kaution: 2 Kaltmieten
# Lagebeschreibung
Entfernungen:
Fernbahnhof 3 km
Zentrum 0,5 km
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch: 130.4 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: E
Ausstellungsdatum: 27.06.2014
Gültig bis: 06-2024
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1899
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 142
Rechtliche Angaben
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Expose`s und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Expose` etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Expose`s mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.